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   FG München, 13.11.2003 - 12 K 3585/02   

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https://dejure.org/2003,16302
FG München, 13.11.2003 - 12 K 3585/02 (https://dejure.org/2003,16302)
FG München, Entscheidung vom 13.11.2003 - 12 K 3585/02 (https://dejure.org/2003,16302)
FG München, Entscheidung vom 13. November 2003 - 12 K 3585/02 (https://dejure.org/2003,16302)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Abzweigung des vollen Kindergeldes an den Sozialhilfeträger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abzweigung des vollen Kindergeldes an den Sozialhilfeträger bei Heimunterbringung des schwerbehinderten Kindes und Unterhaltsbeitrag der Eltern von nur 26 EUR; Der Abzweigung des Kindergeldes an eine Unterhalt gewährende Stelle steht nicht entgegen, dass der ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abzweigung des vollen Kindergeldes an den Sozialhilfeträger bei Heimunterbringung des schwerbehinderten Kindes und Unterhaltsbeitrag der Eltern von nur 26 EUR - Der Abzweigung des Kindergeldes an eine Unterhalt gewährende Stelle steht nicht entgegen, dass der ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ermessensgerechte Entscheidung über die Abzweigung des Kindergelds bei Unterhaltszahlungen des Kindergeldberechtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2004, 2453
  • EFG 2004, 1544
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 15.10.1999 - VI R 40/98

    Volljährige behinderte Kinder

    Auszug aus FG München, 13.11.2003 - 12 K 3585/02
    Als Unterhaltsgewährung ist auch bei einem volljährigen behinderten Kind die Erfüllung der gesetzlichen Unterhaltsansprüche, nämlich die Sicherstellung des gesamten Lebensbedarfs (§ 1610 Abs. 2 BGB ) zu verstehen, der sich bei einem behinderten Kind typischerweise aus dem allgemeinen Lebensbedarf (Grundbedarf) und dem individuellen behinderungsbedingten Mehrbedarf zusammensetzt (BFH-Urteil vom 15. Oktober 1999 VI R 40/98, BStBl II 2000, 75 ).
  • BFH, 14.05.2002 - VIII R 88/01

    Kindergeld; Erstattungsverfahren nach § 74 Abs. 5 EStG 1996

    Auszug aus FG München, 13.11.2003 - 12 K 3585/02
    Das Gericht hat keine Veranlassung gesehen, den Kindsvater zum Verfahren beizuladen (§ 60 FGO ), weil der Kindergeldanspruch selbst unstreitig ist (BFH-Urteil vom 14. Mai 2002 VIII R 88/01, BFH/NV2002, 1156).
  • BFH, 04.10.1989 - V R 106/84

    Bei Verpflichtungsklage auf Erlaß von Säumniszuschlägen ist FG zur

    Auszug aus FG München, 13.11.2003 - 12 K 3585/02
    Zum Erlass einer Ermessensentscheidung mit einem bestimmten Inhalt kann das Gericht den Beklagten aber verpflichten, wenn die vom Gericht vorzunehmende Sachverhaltsermittlung ergibt, dass nur der Erlass eines Verwaltungsakts mit dem beantragten Inhalt ermessensfehlerfrei ist (sog. Ermessensreduzierung auf Null; vgl. BFH-Urteil vom 4. Oktober 1989 V R 104/84, BStBl II 1990, 179 ).
  • BFH, 25.10.1989 - V R 104/84

    Umsatzsteuer auf Vermittlungsprovisionen (Bearbeitungsgebühren) für die

    Auszug aus FG München, 13.11.2003 - 12 K 3585/02
    Zum Erlass einer Ermessensentscheidung mit einem bestimmten Inhalt kann das Gericht den Beklagten aber verpflichten, wenn die vom Gericht vorzunehmende Sachverhaltsermittlung ergibt, dass nur der Erlass eines Verwaltungsakts mit dem beantragten Inhalt ermessensfehlerfrei ist (sog. Ermessensreduzierung auf Null; vgl. BFH-Urteil vom 4. Oktober 1989 V R 104/84, BStBl II 1990, 179 ).
  • FG München, 28.01.2003 - 12 K 1690/02

    Abzweigung des Kindergelds an einen Sozialleistungsträger

    Auszug aus FG München, 13.11.2003 - 12 K 3585/02
    Eine vergleichbare Überschrift trägt § 74 EStG ("Zahlung des Kindergeldes in Sonderfällen") aber nicht (vgl. Finanzgericht München, Urteil vom 28. Januar 2003, EFG 2003, 1023 ).
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